Individuelle außenwirtschaftsrechtliche Beratung für juristische Personen des öffentlichen Rechts
Bei Körperschaften des öffentlichen Rechts (bspw. Hochschulen) ist das Thema des Außenwirtschaftsrechts häufig nicht an oberster Stelle der Prioritätenliste. Die exportkontrollrechtliche Relevanz der Aktivitäten wird oft nicht mitbedacht. Insbesondere bei der Weitergabe von Wissen oder einem Technologietransfer, darf das Thema der Exportkontrolle nicht aus den Augen verloren werden. Im Zeitalter der Digitalisierung können Informationsflüsse, die Informationen über sensible Technologien enthalten, zur Herstellung einer unbegrenzten Menge von Gütern genutzt werden, die selbst der Exportkontrolle unterliegen bzw. für einen sensiblen Zweck verwendet werden können.
Aufgrund der vermehrten Prüfungsroutine des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Bezug auf Körperschaften des öffentlichen Rechts erhöht sich das Risiko deutlich, dass etwaige Verstöße im Bereich des Außenwirtschaftsrechts zur Kenntnis der Ermittlungsbehörden gebracht werden. Entsprechend besteht auch bei Körperschaften des öffentlichen Rechts ein erhöhter Beratungsbedarf.
Dabei wird das Thema Compliance für Körperschaften des öffentlichen Rechts immer relevanter. Die Einhaltung der erforderlichen Compliance führt den Nachweis über die gesetzes- und vertragskonforme Abwicklung der Geschäfte und kann damit zugleich Sanktionen gegen das Unternehmen/die Körperschaft des öffentlichen Rechts und/oder die Geschäftsleitung vermeiden. Gerne unterstützen wir Sie auch im Rahmen der Implementierung eines solchen Compliance-Management-Systems.
Zu unserem Mandantenkreis zählen viele Körperschaften des öffentlichen Rechts. Deren spezifischen Probleme haben wir daher stets im Blick und können eine vollumfassende Beratung gewährleisten.